cyberbon Nutzungsbedingungen


Geltungsbereich

Die Nutzungsbedingungen für cyberbon-Karten gelten für sämtliche unter dem Label "cyberbon" herausgegebenen Karten. Die cyberbon-Karte kann zum Bezahlen bei den entsprechenden Akzeptanzstellen verwendet werden. Wird eine cyberbon-Karte 2 Jahre nicht genutzt, verfällt das Guthaben.

Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, ebenso ein Umtausch in Warengutscheine. Bei Verlust oder Diebstahl wird die cyberbon-Karte nicht ersetzt.

Der Maximalbetrag einer cyberbon-Karte beträgt CHF 100, was auch der maximal einlösbare Betrag pro Tag ist. Pro Person können cyberbon-Karten bis zu einem Gesamtbetrag von maximal CHF 3'000 pro Jahr bezogen werden. Der Herausgeber der cyberbon-Karte ist verpflichtet, diese Bestimmungen einzuhalten, und dafür zu sorgen, dass der Empfänger der cyberbon-Karte auf diese Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht wird.

Ein Weiterverkauf von cyberbon-Karten ist verboten, insbesondere darf kein Rabatt auf das aktivierte Guthaben gewährt werden. Die cyberbon-Karten sind unpersönlich und damit frei übertragbar.

Anwendbares Recht

Es ist ausschliesslich Schweizer Recht unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980) anwendbar.

Stand: April 2023